Ich berate und vertrete Privatpersonen und Unternehmen in zivilrechtlichen Angelegenheiten.
Ich möchte eine möglichst breit gefächerte Betreuung anbieten. Es ist mir wichtig, „über den Tellerrand zu sehen“, um ein Mandat im Gesamtzusammenhang bearbeiten zu können.
Im Lauf der Jahre haben sich Schwerpunkte in meiner Kanzlei herausgebildet, 2017 habe ich den Fachanwaltstitel im Bank- und Kapitalmarktrecht erworben. Wenn Sie beispielsweise Fragen rund um die Geschäftsbeziehung zu Ihrer Bank, etwa Ihrem Kreditvertrag, den zugehörigen Sicherheiten oder einer erworbenen Kapitalanlage haben, unterstütze ich Sie gerne.
Zu meinen Interessenschwerpunkten gehört auch das Familien- und Erbrecht. Im Familienrecht helfe ich Ihnen beim Entwerfen Ihres Ehevertrages oder bei der Durchführung Ihrer Scheidung mit allen dazu gehörenden Angelegenheiten. Seit einigen Jahren bin ich Kontaktanwältin für Mitglieder des Interessenverbandes für Unterhalt und Familienrecht (ISUV), der ein großes Informationsangebot auf diesem Gebiet bereithält.Auch wenn Sie geerbt haben, ein Testament errichten oder einen Pflichtteilsanspruch durchsetzen wollen, sind Sie bei mir richtig.
Im Arbeitsrecht biete ich Ihnen gerne Unterstützung an, wenn es z.B. um die Kündigung Ihres Arbeitsvertrages, einen Abwicklungsvertrag, ein Zeugnis oder ähnliches geht.
Mein Angebot wird durch die Betreuung von Unternehmen in ihrem Verhältnis zu Arbeitnehmern, Kunden und Handelspartnern abgerundet.